Samstag 10. Juli 2021 20:00 Alter: 3 Jahre

unterwegs bei einer lieben Bridgepartnerin vorm Haus beim letztmaligen Verteilen der BM mit dem Radl

In NRW wurde eine neue "Inzídenzstufe 0" (Inzidenz 0-10) eingeführt, die der Kreis Mettmann mit der geforderten Anforderung von "seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweist " sicher erfüllt. Das wirkt sich für uns als Bridgeclub in den wesentlichen revleanten Regelungen wie folgt aus:

1. Erfassung von Kontaktdaten

"Die Pflicht zur Erfassung von Kontaktdaten zur Nachverfolgung kann weitgehend entfallen. Ausnahmen gelten nur noch in Beherbergungsbetrieben, bei außerschulischen Bildungsangeboten und beim Betrieb von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen in geschlossenen Räumen. Der Betrieb letzterer ist unter dieser Voraussetzung sowie mit einem negativen Test und bei Vorliegen eines genehmigten Hygienekonzeptes ab 9. Juli möglich"

-> Betrifft also den Erfassungsbogen der Caritas, der nicht mehr erhoben werden muss.

2. Negativtestnachweis

"Weil der Teststrategie gerade bei Angeboten mit vielen Teilnehmenden und einer hohen regionsübergreifenden Mobilität eine wichtige Bedeutung zukommt, sind negative Testnachweise für nicht immunisierte Personen weiterhin erforderlich beim Besuch von Kulturveranstaltungen (alternativ: Sitzordnung mit Mindestabständen oder nach Schachbrettmuster), von Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen (alternativ: mit Mindestabständen oder Sitzordnung nach Schachbrettmuster mit höchstens 33 Prozent der Kapazität) und bei der Beherbergung von Gästen aus Regionen mit einer Inzidenz über 10. Auch bei Ferienangeboten für Kinder- und Jugendliche, bei privaten Feiern ohne Mindestabstände und den erst jetzt zulässigen Angeboten wie Sportfesten, Volksfesten und in Diskotheken etc. sind Negativteste für alle nicht geimpften oder genesenen Personen erforderlich."

-> wir erfassen also als veranstaltender Verein sinngemäß und konsequenterweise weiterhin einmalig den Impfnachweis bzw. den jeweils aktuellen Testnachweis, falls ein Impfnachweis noch nicht vorliegt. Unsere interne Liste ist bereits angelegt, wir haben die Erfassung schon konsequent angewendet und diese wird ggf. ständig aktualisiert. Nur Teilnehmer, die diese Nachweis-Voraussetzung erfüllen werden bei unseren Turnieren zugelassen.

3. Kontaktbeschränkung:

"keine Beschränkungen, Mindesabstände als Empfehlung"

-> bedeutet für uns, keine Tischbeschränkung mehr in unseren Spielräumen, Umarmungen nur draußen und drinnen weiterhin lüften, lüften, lüften ...

Falls die Inzidenzen wieder steigen sollten treten wieder die Regelungen der Stufe 1 etc. in Kraft. Möge dieser Fall nicht eintreten! Alle weiteren Regelungen sind für uns nicht unmittelbar relevant. Klingt vielleicht alles etwas sperrig, aber so sind nun mal die offiziellen Sprachregelungen, die ich zu unserer Aller Sicherheit und vor allem Gesundheit einfach aus der Verordnung so "zitiert" habe.

Also als Fazit:

einfach wieder kommen und mitspielen - geimpft oder getestet

Auch etwas erleichtert, alle restlichen Juli-Bridgemagazine sind auch von mir heute, wie immer mit dem Radl unters Volk gebracht worden

Hennes Kesting

10.07.2021


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